Leistungen für Flugbegleiter und Piloten
Für „fliegendes Personal“ bieten wir zahlreiche Beratungsdienstleistungen an, die in dieser speziellen Berufsgruppe der Flugbegleiter und Piloten auftreten, so unterstützen wir Crew Member in Kabine und Cockpit gerne in sämtlichen branchenspezifischen steuerlichen Fragestellungen.
Eine Einkommensteuererklärung kann sich wegen der hohen Werbungskosten bei Flugbegleitern und Piloten besonders lohnen.
Die digitale Zusammenarbeit ermöglicht uns den einfachen Informationsaustausch auch mit Personen, die global ständig unterwegs sind. Wir bieten Ihnen hierzu eine umfassende Beratung betreffend aller Ihrer steuerlichen Belange an um Ihnen so die größtmöglichen Vorteile zu verschaffen.
Wir bieten unsere Dienstleistungen selbstverständlich für alle gängigen Steuererklärungen an, die neben der Einkommensteuererklärung für Piloten relevant sein können. Dazu gehören unter anderem die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Erbschaftsteuererklärung oder auch die Buchhaltung sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch betriebswirtschaftlich z.B. bei selbstständigen oder gewerblichen Nebentätigkeiten oder auch der Vermietung und Verpachtung. Gerne unterstützen wir unsere Flugbegleiter und Piloten auch in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilienvermögen. Ebenso begleiten wir Sie auch gerne zu Finanzierungsgesprächen bei Ihrer Bank und stehen Ihnen mit unserer Expertise stets zur Seite.
Planen Sie als Flugbegleiter oder Pilot einen Umzug ins Ausland? Sprechen Sie uns im Vorfeld an und wir helfen Ihnen steuerliche Fallstricke zu vermeiden und zeigen Ihnen die Optionen auf, auf deren Grundlage Sie Entscheidungen treffen können.
Haben Sie Fragen zu Ausbildungskosten? Auch hier können wir Sie umfassend zu den steuerlichen Ansatzmöglichkeiten beraten.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen! Gerne stehen wir Ihnen für ein telefonisches oder auch persönliches Gespräch zur Verfügung. Wünschen Sie nur den digitalen Austausch? Auch hier bieten wir Ihnen Lösungen.
Werbungskosten
Für Piloten und Flugbegleiter fallen zahlreiche besondere Werbungskosten an. Über diese möchten wir Ihnen bereits hier einen groben Überblick verschaffen:
Fahrtkosten
Kosten für Fahrten zu Weiterbildungen, Personalversammlungen oder etwa dem Besuch anderer Dienststellen können steuerlich geltend gemacht werden. Besonders bei Flugpersonal können hier hohe Kosten entstehen. Maßgebend hierfür ist der Ort der ersten Tätigkeitsstätte, welcher meist am Stammflughafen (der Base) arbeitsvertraglich festgelegt ist. Für einen Überblick ist die Erstellung einer Übersicht über alle Fahrten ratsam, um so sämtliche Erleichterungen geltend machen zu können.
Reisedokumente
Aufgrund der regelmäßigen Reisen rund um die Welt fallen wiederholend Kosten für die Beantragung der erforderlichen Reisedokumente wie Visa und Reisepässe an, die ebenfalls geltend gemacht werden können. Auch die dabei anfallenden Fahrtkosten sind hierbei zu berücksichtigen. Vorausgesetzt ist, abgesehen von der Erstbeantragung eines Reisepasses, lediglich die Veranlassung aus beruflichen Gründen.
Berufskleidung und Reinigung
Die Kosten für Kleidung, die beruflich getragen wird, sind grundsätzlich auch abzugsfähig. Zwar ist dieses Thema bislang umstritten, weil die Uniform aber privat nicht getragen wird, kann man die Abzugsfähigkeit durchaus annehmen. Umfasst sind auch Reinigungskosten und sämtliche Eigenanteile. Dies gilt allerdings nicht für solche Kleidungsstücke, die der Privatsphäre des Personals zuzuordnen ist, also etwa Strümpfe und Schuhe eines Flugbegleiters. Wir beraten Sie hierzu gerne im Detail und besprechen mit Ihnen, was genau alles abzugsfähig ist. Im Einzelnen sind die Ausgaben jedenfalls nachzuweisen, es können aber auch Pauschalbeträge geltend gemacht werden.
Trinkgelder
Auf den dienstlichen Reisen wird in der Regel in Hotels und Restaurants gespeist, was in einigen Ländern die verpflichtende Zahlung von Trinkgeldern mit sich zieht. Auch diese können steuerlich in Abzug gebracht werden. Hierfür können sowohl Pauschalen oder Einzelbelege geltend gemacht werden.
Verpflegungsmehraufwand
Sofern man über 8 Stunden außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, entstehen grundsätzlich abzugsfähige Mehraufwendungen. Diese können als Pauschalen geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber den steuerfreien Teil nicht bereits erstattet. Ob das bei Ihnen der Fall ist, überprüfen wir für Sie individuell. Die vom Arbeitgeber erstatteten Anteile sind aber ihrerseits auch abzugsfähig.
Arbeitszimmer
Falls Flüge mangels anderweitiger Räumlichkeiten daheim vorbereitet werden müssen, können auch hierfür bestimmte Beträge geltend gemacht werden. Dafür müssen die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen für steuerliche Berücksichtigung vorliegen. Maximal können für ein Arbeitszimmer Werbungskosten in Höhe von 1.250 Euro geltend gemacht werden.
Koffer und Reiseutensilien
Teilweise können auch die Kosten für Reisekoffer abgezogen werden, sofern diese nicht auch privat nutzbar sind. Das ist jedenfalls bei Pilotentaschen anzunehmen, weil diese bloß zu beruflichen Zwecken verwendet werden. Somit können auch hierbei abzugsfähige Werbungskosten entstehen, wenn entsprechende Belege vorliegen. Denkbar ist auch die Aufteilung in private und berufliche Aufwendungen. Was genau abzugsfähig ist, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.
Telekommunikationskosten
Ebenso können anfallende Kosten für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten für Festnetz und Smartphones geltend gemacht werden, wenn man sich beispielsweise in Rufbereitschaft befindet. Hierbei gilt eine Pauschale von höchstens 20% der Kosten, bzw. maximal 20 Euro monatlich, die geltend gemacht werden können.
Sonstige Werbungskosten
Im Übrigen sind alle sonstigen, auch in anderen Branchen anfallenden Werbungskosten ansetzbar. Gerne überprüfen wir mit Ihnen im Einzelfall, welche Ersparnisse sich in Ihrem Fall noch ergeben können. Unter anderem können dies Aus- und Fortbildungskosten sowie Sprachkurse, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträge oder Pauschalbeträge für Arbeitsmittel usw. sein.
