Leistungen für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe im Rahmen der Steuerberatung
Die Steuerberatung für Ärzte und andere Heilberufe bedarf einer besonderen Spezialisierung. Um die spezifischen Fragestellungen, die Ihr Berufsfeld mit sich bringt, steuerlich abzubilden, müssen ebenso spezifische Antworten und Konzepte entwickelt werden. Die Besonderheiten Ihres Berufes erfordern detailliertes Fachwissen auf Seiten Ihres Steuerberaters. Nur so kann auf sämtliche Befindlichkeiten Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in eigener Praxis oder Praxisgemeinschaft arbeiten. Dann nämlich gilt es, nebst Ihrer verlässlichen Kompetenz, auch ein Unternehmen zu führen und dessen Strukturen genau zu kennen und zu begleiten. Verlassen Sie sich zu jeder Zeit auf belastbare betriebswirtschaftliche Kompetenz. Sie gehen Ihrer Tätigkeit nach und wir liefern die Zahlen dazu. Dabei geben wir proaktiv Signale und informieren Sie rechtzeitig über sich ändernde Gegebenheiten, wie etwa in der steuerlichen Gesetzgebung.
Wir sind spezialisiert auf die ganzheitliche steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen. Unsere Mandanten arbeiten in Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften mit anderen Ärzten und/oder mit Krankenhäusern und Dienstleistungsgesellschaften für Heilberufe. So bieten wir unseren Mandanten eine individuelle, umfassende und professionelle Finanz- und Steuerberatung, um die zunehmend komplexen Aufgaben der Praxisführung und des Gesundheitsmarktes zu bewältigen.
– Beratung zur Umsetzung wirtschaftlicher Praxisziele
– Betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Übersicht über alle Praxiszahlen
– Exakte Analyse der Praxiseinnahmen
– Liquiditätsanalyse in Bezug auf Steuerzahlungen, private Vorsorgeaufwendungen sowie Entnahmen
– Praxisverkauf
– Beratung und Begleitung beim Praxisverkauf oder der Praxisaufgabe
– Praxis- und Anteilsbewertung
