Sonderthemen
Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet heutzutage vielzählige Möglichkeiten, mit denen der Arbeitsaufwand minimiert und vereinfacht werden kann. Viele alltägliche Aufgaben lassen sich so optimieren, was die Steigerung der Effizienz zur Folge hat. Doppel- oder gar Dreifacheingaben und –prüfungen können mit einem entsprechenden System vermieden werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. So bieten wir Ihnen unter anderem eine Einführung und die Optimierung der Prozesse mit dem Ziel an, die etwa Buchführung vollständig ohne Papierbelege zu organisieren.
Wir arbeiten seit vielen Jahren vollständig digital sodass wir Ihnen folgende Leistungen online anbieten:
Unternehmen Online der Datev
Arbeitnehmer Online der Datev
Erbschaft und Schenkungsteuer / Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge
Immer häufiger werden in Deutschland große Vermögenswerte vererbt, wodurch die Befassung mit der Erbschaftssteuer zunehmend wichtig wird. Möchten Sie Ihre Erben von der steuerlichen Belastung erleichtern, bieten sich bei rechtzeitiger strategischer Planung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Möglichkeiten, die anfallende Steuer deutlich zu mindern oder sogar gänzlich zu vermeiden. Dies bietet sich besonders bei großen Vermögen sowie bei der Unternehmensnachfolge an. Gerne geben wir Ihnen hierzu eine umfassende individuelle Beratung und erstellen gemeinsam einen Plan zur steuerlichen Optimierung. Dabei erhalten Sie von uns ein fachübergreifend verzahntes Konzept welches sowohl die steuerlichen als auch rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt.
Verfahrensdokumentation
Um Ihre Buchführung beweiskräftig zu gestalten und die Hinzuschätzung von Einnahmen zu verhindern ist es essentiell, sich umfassend mit einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation zu auseinanderzusetzen. Anfand dieser ist bei jeder Betriebsprüfung eine Systemprüfung durchzuführen, was durch die Finanzverwaltung so bestimmt ist. Insofern muss eine vollständige Belegerfassung- und Verarbeitung vorliegen, was auch die Rechnungsschreibung umfasst. Das Verfahren ist hierbei genau zu dokumentieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation und helfen Ihnen zum Beispiel dabei festzustellen, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Außerdem denken wir mit Ihnen gemeinsam über mögliche Umstellungsmaßnahmen nach und berücksichtigen selbstverständlich die Einhaltung der Voraussetzungen der Finanzverwaltung.
Stiftungen und Vereine
Sofern Sie gemeinnützig tätig werden möchten, es schon sind oder eine Familienstiftung in Leben rufen möchten, unterstützen wir Sie gerne in Fragestellungen rund um das Thema Stiftungen und Vereine.
Stehen Sie noch am Anfang Ihrer Überlegungen, ist zunächst anhand des Zwecks die Rechtsform und die Organisation zu klären sind neben den Rahmenbedingungen insbesondere die Rechtsform und die Organisation. Steuerlich beraten wir Sie hierzu gerne bei jeglichen aufkommenden Fragen von der Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung über Steuererklärungen und den Jahresabschluss. Gerne kümmern wir uns auch um die Erlangung der Steuerbefreiung nach Absprache mit dem Finanzamt und den Stiftungsbehörden zur Anerkennung, sowie die Vergütung ehrenamtlich tätiger Personen und dem Thema Spenden und vieles mehr. Mit steuerlichen Fragen in diesem Bereich können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.
Umstrukturierungen
Häufig kann es sinnvoll und vorteilhaft sein, bestimmte Tätigkeiten zusammenzuführen oder in gesonderte Körperschaften zu trennen. Wir können Sie diesbezüglich mit unserer fachlichen Expertise sowohl steuerlich, rechtlich als auch betriebswirtschaftlich unterstützen, die für Sie passende Entscheidung zu treffen und Ihnen Ihre verschiedenen Möglichkeiten umfassend aufzuzeigen. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang umfassend, beispielsweise zu den Themen Verschmelzung, Ausgliederung und Ab- und Aufspaltung, Bar- und/oder Sachgründung als auch Einbringungsvorgängen.
Immobilien
Weil insbesondere Immobilien meist einen erheblichen Teil des Vermögens ausmachen, sind steuerliche Fragen in diesem Bereich von sehr hoher Bedeutung. Eine effiziente steuerliche Gestaltung ist wichtig, wenn es um die Verwaltung, Bewirtschaftung, den Zukauf oder auch die Veräußerung von Immobilien geht. Dies gilt sowohl im Rahmen einer Gesellschaft, als auch im Erbfall oder etwa der Bestandshaltung. Die steuerliche Gestaltung betrifft die Finanzierung, die laufende Besteuerung, aber auch die Übertragung der jeweiligen Immobilie in verschiedenen Formen. Auch um steuerliche Aspekte der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kümmern wir uns gern.
Somit sind im Zusammenhang mit Immobilen eine Vielzahl von unterschiedlichen Thematiken zu beachten, über die wir Ihnen gerne einen Überblick verschaffen und aufkommende Fragen klären.
Steuersparmodell Familie
Das Steuersparmodell Familie ist eines der effektivsten und vielseitigsten Modelle, das auf legalem Wege zu steuerlichen Erleichterungen führen kann. Diese werden insbesondere dadurch erzielt, dass steuerlich abziehbare Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erzeugt werden. Daneben können Vermögen und Einkünfte auf verschiedene Familienmitglieder verteilt werden, um dadurch aufkommende Steuervorteile bestmöglich zu nutzen. Gespart werden kann so sowohl bei der Einkommenssteuer, als auch bei der Gewerbe-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das Vorliegen einer Ehe oder eines anderen Verwandtschaftsverhältnisses ist dabei nicht immer zwingend erforderlich, oft reicht auch schon eine Lebenspartnerschaft. Auf Anfrage können wir Ihnen zu diesem Thema gerne einen individuell auf Sie zugeschnittenen Plan erstellen.
STARTUP, GRÜNDUNG, BETEILIGUNG, VENTURE CAPITAL
Bei der Gründung eines Unternehmens / Start-Ups stellen sich nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich viele Fragen, bei denen wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen möchten. Unser Ziel dabei ist es, Sie von Beginn an zu einer möglichst effizienten Herangehensweise zu führen. Hierzu ist es unser besonderes Anliegen, die Steuerbelastung auf das Minimum zu reduzieren. Wir bieten Ihnen eine steueroptimierte Gestaltung Ihres Start-Ups, erstellen Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, kümmern uns, wenn gewünscht, um die digitale Buchhaltung und vieles mehr. Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu und lassen Sie sich einen individuellen Plan erstellen.
Für die Finanzierung Ihres Start-Up benötigen Sie eventuell fremdes Kapital gegebenenfalls in Form von Venture Capital. In diesem Zusammenhang ergeben sich regelmäßig steuerliche und rechtliche Besonderheiten. Auf diesem Feld sind wir auf Grund unserer langjährigen Erfahrung besonders gut aufgestellt und können Sie hier sowohl steuerlich als auch rechtlich zu sämtlichen Fragestellungen beraten.
Aktuelles
10.08.: prepare your business for Brexit!
Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU
Nach mehrmaligen Aufschub ist das Vereinte Königreich (Stand heute) seit dem 30.01.2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Als Folge, gilt das Vereinigte Königreich nach Ablauf der Übergangsphase am 31.12.2020 rechtlich als Drittstaat. Mit Beginn des neuen Jahres treten somit alle Regeln zur Harmonisierung divergierender Rechtsordnungen nicht mehr. Davon ist insbesondere das Umsatzsteuer- und Zollrecht betroffen.
Unternehmen werden dadurch jetzt vor die Herausforderung gestellt, sich administrativ an die neue Situation anzupassen. Was genau es dabei zu beachten gibt und welche Veränderungen auf sie zukommen, lesen Sie hier!
Steuerberaterwechsel
Der Wechsel des Steuerberaters wird von vielen Mandanten, ob Unternehmer oder Privatpersonen, gescheut und das obwohl das Vertrauensverhältnis als Basis der Zusammenarbeit längst brüchig ist und die Unzufriedenheit steigt. Dabei stellt Vertrauen, Respekt und die Gewissheit gut beraten zu sein die Basis für eine konstruktive Partnerschaft auf Augenhöhe dar. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine zielführende und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater möglich.
Besteht jederzeit die Möglichkeit den Steuerberater zu wechseln?
Grundsätzlich sind Sie bei der Wahl Ihres Steuerberaters frei. Kündigungsfristen können sich aus dem Steuerberatungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater ergeben. Kündigungen sind dort in der Regel unterjährig zum Monatsende möglich. Besteht kein Vertrag können Sie jederzeit wechseln.
Häufige Beweggründe für Mandanten den Wechsel des Steuerberaters nicht sofort zu vollziehen:
- Der Wechsel erscheint lästig, zeitaufwendig und kompliziert
- Es stellt sich die Frage der finanziellen Belastung, die ein Wechsel mit sich bringt
- Anfängliche Ungewissheit ob der neue Steuerberater wirklich besser ist
- Der neue Steuerberater kann sich vermeintlich nur schwer in die eigenen Sachverhalte einarbeiten
- Der alte Steuerberater kennt die persönliche finanzielle Situation besonders gut
Diese Bedenken nehmen wir Ihnen gerne. Der Wechsel des Steuerberaters sollte vielmehr als Chance anstatt als Risiko begriffen werden. Teilen Sie uns mit, was Sie persönlich von Ihrem Steuerberater erwarten. Gerne erfüllen wir Ihre Anforderungen und legen großen Wert auf ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis.
Wir bieten Ihnen eine Partnerschaft auf Augenhöhe.
Was können Sie von uns erwarten?
- Wir nehmen die Gründe für Ihre bisherige Unzufriedenheit ernst
- Neue Beratungsansätze bieten neue Möglichkeiten
- Durch den neuen Blickwinkel kann bislang Unerkanntes entdeckt werden
- Wir bieten Ihnen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Sie im Mittelpunkt stehen
- Als junge, innovative und zielorientierte Berater werden wir für Ihren Erfolg alles geben
Unterstützung beim Wechsel
Sie teilen Ihrem aktuellen Steuerberater Ihre Wechselabsicht mit und wir unterstützen Sie beim Vollzug des Wechsels. Dazu gehört unter anderem das Widerrufen von Vollmachten, die Erteilung neuer Vollmachten oder der „Umzug“ Ihrer elektronischen Daten. Ihre Unterlagen, die sich bei Ihrem bisherigen Steuerberater befinden, werden wir anfordern. Sofern Sie alle ausstehenden Honorarforderungen Ihres bisherigen Steuerberaters beglichen haben, hat dieser kein Zurückbehaltungsrecht und ist somit zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet.